- Zur farbigen „Haltungsform“-Kennzeichnung mit den Stufen 1 bis 4 kommt 2024 ein weiteres Logo zur Angabe der Tierhaltungsform hinzu: das schwarz-weiße staatliche Tierhaltungskennzeichen.
- Mit „Haltungsform“ können jetzt schon die wichtigsten Fleischarten, Milch und Eier gekennzeichnet werden. Das staatliche „Tierhaltungs“-Logo hingegen wird zunächst nur auf Schweinefleisch zu finden sein.
- Während die Angabe „Haltungsform“ freiwillig ist, handelt es sich bei „Tierhaltung“ um eine verpflichtende Kennzeichnung.
- Die Kennzeichnung der Tierhaltungsformen kann Verbraucher:innen die Orientierung beim Fleischeinkauf erleichtern. Die „Haltungsformen 3 und 4“ bzw. die Angaben „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ der zukünftigen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung signalisieren deutlich verbesserte Tierhaltungsbedingungen.
- Ob es den Tieren tatsächlich gut gegangen ist, darüber geben Haltungsform und Tierhaltungskennzeichnung keine Auskunft. Denn mehr Platz und Einstreu im Stall sind noch kein Garant für mehr Tierwohl.
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