Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben der zuständigen Behörde auf Verlangen den Nachweis über eine ordnungsgemäße Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Tiere vorzulegen.
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft und gilt für das gesamte Stadtgebiet.
Warum Kastrationspflicht?
Nicht kastrierte Freigänger-Katzen nehmen zwangsläufig Kontakt mit anderen freilebenden Katzen auf und tragen so fortlaufend zu einer Vermehrung der Katzenpopulation bei. Da Katzen zwei bis dreimal im Jahr vier bis sechs Junge bekommen können, steigt die Zahl der Tiere sehr schnell an. Dieses unkontrollierte Vermehren führt zu einem Kreislauf, der das Leid der Tiere immer weiter steigert und die Unterbringungsmöglichkeiten in Tierheimen und privaten Pflegestellen der Tierschutzvereine übersteigt. Der Weg aus diesem Kreislauf ist die Kastration der Katzen.
Alle Katzenhalter in Mülheim an der Ruhr, die ihren Katzen freien Auslauf gewähren, sind daher nun verpflichtet, diese ab dem fünften Lebensmonat von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.
Alle weiteren Infos zur Katzenschutzverordnung und auch der damit geltenden Kennzeichnungspflicht findet ihr auf unseren Internetseiten: ➡️ https://www.muelheim-ruhr.de/cms/katzenschutzverordnung.html