Der Baumschnitt oder die Fällung ist in Deutschland vom 1. Oktober bis 28. Februar zwar erlaubt, jedoch nur nach Kontrolle, ob Nester und Jungtiere im Baum/in der Hecke sind. Dies erfolgt z.B. durch einen Baumkletterer, da es von unten fast unmöglich ist, alle Kobel und Nester zu erkennen. Diese sind meist gut versteckt in Baumhöhlen, an Astverzweigungen und weit oben, es dient dem Schutz vor Fressfeinden.
Eichhörnchen und deren Nester (Kobel) stehen unter strengem Schutz. Das Entfernen, Beschädigen oder Zerstören von Fortplanzungs- & Ruhestätten von Eichhörnchen ist verboten und man kann sich in Bayern strafbar (laut Bußgeldkatalog bis zu 50.000€) machen. Sollte man dabei auch noch ein Eichhörnchen verletzen oder töten, kann das eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren nach sich ziehen.
Deshalb macht es richtig und kontrolliert die Bäume ordentlich! Sollte jedoch trotz aller Vorsicht mal ein Nest übersehen worden sein, wendet euch an uns und wir versuchen, die bestmögliche Lösung für die Eichhörnchen und ihre Zukunft zu finden.
Wir alle wollen den kleinen Kobolden helfen damit wir uns noch möglichst lang an ihnen erfreuen können.
Quelle: Eichhörnchen Schutz e.V.