Ab dem 1. März ist ein starker Heckenschnitt ….

…. bis zum 30. September gesetzlich verboten

Foto: © by Tierschutzbund

Denn da startet offiziell die Brutzeit unserer heimischen Vögel und sie beginnen mit dem Bau von Nestern und Bruthöhlen. Ein fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Verstoß gegen das Verbot kann laut Bundesnaturschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Erlaubt sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Um die Tiere bei der Aufzucht ihrer Jungen nicht zu stören, muss vor dem Schnitt jedoch unbedingt überprüft werden, ob sich in der Hecke bereits ein Nistplatz befindet. In diesem Fall muss der Schnitt verschoben werden.

Leider wird das Heckenschnittverbot häufig zum Anlass genommen, die Hecken und Sträucher kurz vor der Brutzeit kahlzuschneiden. Damit wird unseren Wildtieren noch mehr von ihrem ohnehin schon geringen Lebensraum genommen. Das ist unverantwortlich!

Bitte unterstützt unsere Vögel: Verzichtet auf den Kahlschlag und schafft Nistplätze im Garten oder auf dem Balkon. Zum Beispiel durch das Aufhängen von Vogelnistkästen.

Danke

 

 

 

 

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